Wie funktioniert die Übernahme von Umschuldungsgebühren bei Urbyo?

Bei einer Umschuldung muss ein:e Notar:in eine Änderung des Grundbucheintrags durchführen. Die Kosten, die dabei anfallen, kannst du bei uns einreichen – egal, ob die Grundschuld nur übertragen oder gelöscht und neu eingetragen werden muss.

Wenn du dich bei einer Anschlussfinanzierung über Urbyo für einen neuen Anbieter entscheidest, hat das einige Vorteile: Erstens kannst du dir so i. d. R. günstigere Zinsen sichern als bei einer Prolongation. Zweitens vermeidest du damit den Nachteil, den du in anderen Fällen hättest: Gebühren für Änderungen im Grundbuch. Die können, je nach Kreditsumme, mehrere hundert Euro kosten.

Schicke deine Notarrechnung einfach an anfi@urbyo.com und wir erstatten dir die Kosten nach Ablauf der Widerruffrist der Darlehensverträge und max. 14 Tage nach Einreichung der Rechnungen.

Interessierst du dich für eine Finanzierung über Urbyo? Dann schreib gerne eine Anfrage an: finanzierung@urbyo.com oder trag dich direkt für ein Gespräch ein: https://urbyo.finlink.de/start