Teilungserklärung

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Eine Teilungserklärung ist immer dann erforderlich, wenn es mehrere Eigentümer:innen in einem Mehrfamilienhaus gibt. Durch die Teilungserklärung wird formell geregelt, wie das Objekt aufgeteilt ist und welche Rechte und Pflichten jede:r Eigentümer:in hat. Ohne sie, kann eine einzelne Wohnung des Gebäudes nicht verkauft werden.

Sie wird manchmal auch als Aufteilungserklärung bezeichnet und regelt u. a. wie anfallende Kosten auf alle Eigentümer:innen aufgeteilt werden. Wenn beispielsweise klar ist, dass alle Wasserleitungen zum Gemeinschaftseigentum gehören, werden die Kosten bei einem Wasserschaden automatisch auf alle Eigentümer:innen verteilt. Gehören allerdings nur die Hauptleitungen der Gemeinschaft, zahlt jede:r Eigentümer:in den entstandenen Schaden an seinem Sondereigentum selbst.

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Die Teilungserklärung besteht aus mehreren Dokumenten und muss notariell beurkundet werden. Sie ist dann später auch die Grundlage dafür, dass für jede einzelne Wohnung ein entsprechendes Grundbuch angelegt werden kann.

Und das muss rein in die Teilungserklärung:

Übrigens: Willst du eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufen, prüft die Bank im Rahmen der Finanzierung meistens auch die Teilungserklärung.

Theoretisch kann die Teilungserklärung im Nachhinein auch geändert werden – beispielsweise, wenn zwei Wohnungen zu einer zusammengelegt werden und sich dadurch die Aufteilung ändert. Praktisch ist eine Änderung allerdings ziemlich aufwändig, weil alle anderen Eigentümer:innen zustimmen müssen und die Änderungen auch wieder notariell beurkundet werden muss.

Bei Fragen zur Teilungserklärung tausch dich aber sonst auch gern in der Urbyo Community aus. Da findest du auf jeden Fall andere Eigentümer:innen, die sich damit schonmal befasst haben.