Schuldhaftentlassung

Bei der Schuldhaftentlassung geht es darum, dass du aus einer bestehenden Finanzierung rauskommst – entlassen wirst – und die monatliche Rate bzw. deinen Anteil nicht mehr zahlen musst.

Dabei kannst du deinen Kredit entweder komplett auf jemand anderes übertragen (= Schuldnerwechsel) oder ein:e andere:r Darlehensnehmer:in steigt aus der Finanzierung aus, so dass nur noch eine:r Darlehensnehmer:in ist.

Letzteres ist häufig der Fall, wenn du eine Immobilie gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin gekauft und es zur Trennung kommt. Sofern eine:r von euch beiden die Immobilie behält, möchte der oder die andere dafür dann eventuell nicht mehr dafür zahlen. Dafür muss ein Antrag auf Schuldhaftentlassung bei der Bank gestellt werden. Und dann beginnt die Bank mit der Prüfung. Sofern sie dem Antrag zustimmt, kann es aber sein, dass die neue Finanzierungsumme höher ist als die eigentliche Restschuld. Das liegt an der anteiligen Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank für die Ablösung berechnet. In der Regel trägt der Kreditnehmer die anfallenden Kosten, wenn er von seiner Haftung entbunden wird.

Wichtig zu wissen: Die Bank muss einer Schuldhaftentlassung nicht zustimmen. Es kann jedoch vorkommen, dass Banken in bestimmten Fällen eine Befreiung von der Schuldhaft ablehnen oder einen Wechsel des Schuldners verweigern. In solchen Situationen fordern sie stattdessen eine Umschuldung des bestehenden Darlehens in eine neue Finanzierung.

Hast du Fragen dazu oder brauchst Unterstützung, melde dich gern bei uns: support@urbyo.com

Lexikon

Hilfreiche Begriffe aus der Immobilienwelt findest du hier.

Zum Lexikon