Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist ein finanzielles Polster, dass von allen Eigentümer:innen einer Eigentümergemeinschaft angespart wird. Das heißt jede:r zahlt monatlich einen Teil ein. Das gesparte Geld wird dann für Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums verwendet, also, wenn die Fassade neu gestrichen, das Dach erneuert oder die Heizungsanlage ausgetauscht werden muss.

Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Hausgeldes. Das heißt, dass ist nichts, was du auf deine Mieter:innen umlegen kannst. Die Höhe der monatlichen Rücklagenzahlung ist gesetzlich nicht festgelegt. Im Normalfall schlägt die Hausverwaltung einen Betrag vor, der dann von der Eigentümergemeinschaft angenommen oder abgelehnt wird. Die Höhe hängt dabei vor allem vom Alter der Immobilie ab. Je älter ein Gebäude ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sanierungen oder Modernisierungen angegangen werden müssen, klar. Auch die Ausstattung ist ein Faktor: Je luxuriöser, desto kostenintensiver in der Instandhaltung.

Wenn sich am Ende des Wirtschaftsjahres herausstellt, dass die Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage zu hoch waren, kann die Eigentümergemeinschaft eine Senkung beschließen. Umgekehrt – wenn die Instandhaltungsrücklage nicht ausreicht, um beispielsweise eine anstehende Dachsanierung zu bezahlen – sind alle Eigentümer:innen zu einer Sonderzahlung verpflichtet, um die Differenz aufzubringen. Grundlage für die Höhe dieser Sonderumlage sind dann deine Anteile laut Teilungserklärung am Gemeinschaftseigentum. Heißt: Gehören dir 10 % am Gemeinschaftseigentum, zahlst du auch 10 % des noch offenen Betrags.

Lexikon

Hilfreiche Begriffe aus der Immobilienwelt findest du hier.

Zum Lexikon