Grundbuch

Das Grundbuch ist ein vom zuständigen Grundbuchamt geführtes öffentliches Verzeichnis. Im Grundbuch werden Grundstücke und ihre entsprechenden Eigentumsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten hinterlegt. Darin steht z. B., wer Eigentümer:in ist, ob Wohnrechte oder Nießbrauchsrechte bestehen, ob es Hypotheken oder Grundschulden gibt oder auch ob eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist. Um einen Eintrag im Grundbuch einzusehen, musst du ein berechtigtes Interesse haben sowie eine offizielle Einwilligung von dem oder der Eigentümer:in.

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