Erschließungskosten

Wenn du ein Grundstück kaufst, das du bebauen willst, musst du manchmal Erschließungskosten zahlen. Dein Grundstück muss zum Beispiel durch eine Straße oder einen Weg erreichbar sein. Wenn das noch nicht der Fall ist, muss erstmal ein Weg gebaut werden. Möglicherweise muss auch die Straßenbeleuchtung erweitert werden. Wenn das Grundstück noch völlig unbebaut ist, fehlen die Anschlüsse an die Wasserversorgung, die Kanalisation usw. Auch Wasser-, Strom-, Telefon-, Internet- und Kabelleitungen müssen verlegt werden.

Die Gemeinde kümmert sich um die Durchführung der Baumaßnahmen. Allerdings kann sie die Kosten dann dir oder den Grundstückseigentümer:innen in Rechnung stellen. Nicht in voller Höhe, aber schon bis zu 90 % (§129 Baugesetzbuches (BauGB)).

Die Höhe der Erschließungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Lage des Grundstücks spielt eine Rolle – und natürlich auch, ob das Grundstück bereits teilweise erschlossen ist oder nicht. Je abgelegener und unbebauter es ist, desto höher sind die Erschließungskosten.

Deshalb ist es sinnvoll, beim Grundstückskauf auf den Erschließungsgrad zu achten. Zwar ist der Kaufpreis tendenziell höher, wenn bestimmte Anforderungen bereits erfüllt sind, aber alles, was nicht erschlossen werden muss, spart Zeit – und Nerven.

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