Erbbaurecht / Erbpacht

Das Erbbaurecht ist im Erbbaurechtgesetz (ErbbauRG) verankert. Es wird auch manchmal von Erbpacht gesprochen. 

Durch das Erbbaurecht ergibt sich die Möglichkeit, ein Haus ohne ein Grundstück zu kaufen. Grundstück und Immobilie haben dann zwei unterschiedliche Eigentümer:innen.

Der Vorteil: Der Kaufpreis ist niedriger. Durch die Zahlung eines Erbbauzins, kann der oder die Immobilieneigentümer:in das Grundstück aber komplett und alleine nutzen.

Aber – und jetzt kommt der Haken an der Sache – dadurch bist du als Immobilieneigentümer:in auch dazu verpflichtet sämtliche anfallenden Kosten für das Grundstück zu zahlen. Das sind z. B. die Grunderwerbsteuer oder mögliche Erschließungskosten für Strom, Wasser, Internet. Außerdem solltest du vor dem Kauf sorgfältig prüfen, ob der Erbbauzins wirklich niedriger ist, als die Konditionen für eine Baufinanzierung. Je nachdem über welche Zeit der Erbpachtvertrag geschlossen ist, kann es nämlich sein, dass die Zinsen bis zu 99 Jahren gültig sind.

Also, um auf Nummer sicher zu gehen, frage auch gern unsere Finanzprofis. Schreib ihnen gern eine E-Mail an finance@urbyo.com.  

Lexikon

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