Der Beirat wird von der Eigentümergemeinschaft gewählt. Grundsätzlich dürfen es nur Eigentümer:innen aus derselben sein.
Der Beirat hat nach §29 WEG die Aufgaben:
- die Hausverwaltung bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen und zu überwachen
- den Wirtschaftsplan und die Jahresrechnungen zu prüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen
Die Mitglieder des Beirats haften übrigens gegenüber den anderen Eigentümer:innen, wenn ein Schaden entsteht, der auf ihre Tätigkeit zurückzuführen ist.