Beirat

Der Beirat wird von der Eigentümergemeinschaft gewählt. Grundsätzlich dürfen es nur Eigentümer:innen aus derselben sein.Der Beirat hat nach §29 WEG die Aufgaben:

  • die Hausverwaltung bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen und zu überwachen

  • den Wirtschaftsplan und die Jahresrechnungen zu prüfen und mit einer Stellungnahme zu versehen

Die Mitglieder des Beirats haften übrigens gegenüber den anderen Eigentümer:innen, wenn ein Schaden entsteht, der auf ihre Tätigkeit zurückzuführen ist.

Lexikon

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